Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert bzw. Marktwert gemäß §194 BauGB Ihrer Immobilie.

„Der Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Der Marktwert wird insbesondere bei An- und Verkauf, für die Steuer sowie bei Erbe und Ehescheidungen benötigt.

Sie können bei uns je nach Anlass die richtige Markteinschätzung erhalten – vom Kurzgutachten bis hin zum vollumfänglichen gerichtsfesten Gutachten.

Woher weiß ich, was für eine Art Gutachten ich benötige?

Schauen Sie sich unsere Produkte an und welchen Umfang wir liefern!

Gerne beraten wir Sie auch individuell – eine Erstberatung erhalten Sie bei uns kostenfrei. Sie erreichen uns über das Kontaktformular .

Ihnen liegt, z.B. von der Bank, bereits ein erstelltes Gutachten oder Verkaufspreisschätzung vor und Sie wissen nicht, ob der Wert passt?

Wir unterstützen Sie und prüfen vorliegende Einwertungen oder Gutachten-  unabhängig. Wir erstellen Wertüberprüfungen oder Gutachtenchecks.

Und was soll nach dem Gutachten geschehen? Ankaufen, Verkaufen, sanieren?

Mit unser langjährigen Erfahrung im Bereich von Instandhaltung, Verkehrssicherung und Immobilienmanagement stehen wir Ihnen –  vor, während und auch nach – der Gutachtenerstellung beratend gerne bei Seite.

Unser Ziel ist es objektive Werte und Zustände widerzuspiegeln sowie den Erhalt und Potentiale/Perspektive von Immobilien zu fördern.

Insbesondere sind wir im Rahmen der aktuellen Zeit auch daran interessiert, Sie zu schützen und bieten hierfür kontaktreduzierte Varianten an – Testen Sie hierfür unsere Online-Videobesichtigung.

Für Sie steht hierfür ein kompetentes Team aus qualifizierten Sachverständigen (u.a. DIN EN ISO 17024, TÜV, MRICS) bereit.

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