Jährliche Hauptinspektion
Sie dient zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustands von Anlagen, Fundamenten, Verankerungen, Oberflächen, Aufprallflächen und Ähnlichen.
Feststellung von Veränderungen der Anlagensicherheit als Folge von Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteilen – besondere Aufmerksamkeit gilt Teilen, die dauerhaft abgedichtet sind.
Diese Inspektion kann die Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen. Die Inspektion der Anlage kann nur von einer sachkundigen Person unter strenger Einhaltung von mindestens den vom Hersteller erteilten Anweisungen durchgeführt werden.